Mitgliedschaft

Der ASV Sieglar e. V. ist Mitglied des Landessportbundes NRW, des Deutschen Angelfischerverbandes e.V, des Rheinischen Fischereiverbandes von 1880 e. V., des Kreissportbundes Rhein-Sieg und des Stadtsportverbandes Troisdorf.

Sie wollen in unseren Vereinsgewässern angeln?

Durch die Mitgliedschaft (Eintritt in den ASV Sieglar e.V.) erwerben Sie das Recht, die sogenannte Fischerei-Erlaubnis, im Rotter See und im Sieglarer See zu angeln. In den Vereinsgewässern warten viele Fische – von A wie Aale bis Z wie Zander – darauf, von Ihnen gefangen zu werden.

Es ist unsere Gewässerordnung zu beachten!

Wie werden Sie Mitglied im ASV Sieglar e.V.?

Sie laden sich den Aufnahmeantrag und das Sepa-Lastschriftmandat herunter und senden die ausgefüllten, unterschriebenen Formulare zusammen mit einer Kopie Ihres gültigen Fischereischeines per Email an info@asv-sieglar.de

Was bietet Ihnen die Mitgliedschaft im ASV Sieglar e.V.?

  • Angeln in den Vereinsgewässern Rotter-See und Sieglarer-See.
  • Vereinsinternes Gemeinschaftsangeln (Familienfischen).
  • Teilnahme an Angelveranstaltungen des Vereins außerhalb der Vereinsgewässer wie z.B. Veranstaltungen des Bezirkes Sieg oder des Rheinischen Fischerverbandes von 1880 e.V. (Gemeinschaftsfischen in Still- und Fließgewässern).
  • Hilfestellung bei allen Fragen im Angelsportbereich.

Erwachsene

Voraussetzung zum Eintritt in den ASV Sieglar e. V. ist nach dem Fischereigesetz für NRW gem. § 31 der Erwerb des Fischereischeines. Diesen erteilt das jeweils zuständige Ordnungsamt der Stadt bzw. der Gemeinde an Personen, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Jugendliche

Eintritt in die Jugendgruppe des ASV Sieglar e. V.

Damit Du bei uns mitmachen kannst, benötigst Du einen sogenannten Jugendfischereischein. Diesen erhältst Du bei beim Bürgeramt der Stadt Troisdorf, falls Du in Troisdorf wohnst. Ansonsten wende Dich an die entsprechende Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, die für deinen Wohnort zuständig ist. Deine Eltern helfen Dir sicherlich hierbei! Einen Jugendfischereischein kannst Du erhalten, wenn Du mindestens zehn Jahre alt, aber noch nicht sechzehn bist.

Ab welchem Alter bekomme ich dann den Fischerei-Erlaubnisschein, das ist, die Berechtigung zum Angeln in den Vereinsgewässern und den Sportfischerpass?

  • Ab 14 Jahre, wenn Du die Sportfischerprüfung abgelegt hast.
  • Ab 10 Jahre in Begleitung eines über 14jährigen Vereinsmitgliedes mit Sportfischerprüfung.
  • Egal wie alt Du bist, für den Sportfischerpass benötigst Du ein Passbild

Mitgliedsbeiträge

Erwachsene

  • Aufnahmegebühr: 200,-€
  • Jahresbeitrag: 120,-€
  • Schlüsselpfand: 30,-€
    • (Insgesamt also 350,-€ bei der Aufnahme)
  • Pflichtarbeitseinsatz: 5h(Ersatzweise 20,-€ /h) – pro Jahr

Jugendliche

  • Aufnahmegebühr: 0,-€
  • Jahresbeitrag: 25,-€
  • Schlüsselpfand: 30,-€
    • (Insgesamt also 55,-€ bei der Aufnahme)
  • Freiwilliger Arbeitseinsatz

Unterlagen